Wohnen ist Menschenrecht
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Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen (Bundeswohnungslosenstatistik)

Die Bundesstatistik ist die erste amtlich und bundesweit einheitlich erhobene Zahl über das Ausmaß der untergebrachten wohnungslosen Menschen in Deutschland. Sie ist ein Meilenstein der empirisch-quantitativen Erfassung der Wohnungsnot. Seit Jahrzehnten hat die BAG Wohnungslosenhilfe eine bundesweite Wohnungslosenstatistik gefordert. Nun war die Erhebung im Jahr 2022 der Auftakt für eine gesetzlich geregelte (und damit weitgehend abgesicherte) jährliche und verpflichtende Erhebungsreihe, die uns als Gesellschaft hilft, Ausmaß und Entwicklung von Wohnungslosigkeit fassbar zu machen.

Am 14.07.2022 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) die Ergebnisse der ersten Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen vorgestellt. Demnach waren 178.000 wohnungslose Personen am Stichtag 31.01.2022 institutionell untergebracht.

Die begleitende Berichterstattung von GISS/ Kantar hat ergänzend die Zahl der wohnungslosen Menschen, die ohne Unterkunft auf der Straße und verdeckt bei Freunden und Bekannten leben, ermittelt. Zusammen mit den Destatis-Zahlen (s.o.) kommen sie so im BMAS-Abschlussbericht auf eine Zahl von 263.000 wohnungslosen Menschen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es weitere Gruppen wohnungsloser Menschen gibt, die nicht in der Gesamtzahl enthalten sind und über deren Größe keine Daten vorliegen (s. Machbarkeitsstudie und vgl. Wohnungsnotfalldefinition).

Am 02.08.2023 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) die Ergebnisse der Ergebnisse der zweiten Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen vorgestellt. Knapp 372.000 Personen waren demnach am Stichtag 31.01.2023 wegen Wohnungslosigkeit institutionell untergebracht. Achtung: Der Anstieg gegenüber 2022 ist maßgeblich auf eine Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen im zweiten Jahr der Statistikdurchführung zurückzuführen. Außerdem wurden 2023 knapp 130.000 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Statistik erfasst, die kriegsbedingt nach Deutschland gekommen waren und keine Wohnung gefunden haben.

 

 

Statistiken über Wohnungsnot - Wozu eigentlich und warum mehr als eine?

Daten zu Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot sind dringend notwendig, um detaillierte Bilder über die (lokalen) Problemlagen zu zeichnen, Trends zu identifizieren, Hilfeangebote anzupassen, Entscheidungen vorzubereiten und diese gegenüber einer fachpolitischen Öffentlichkeit mit Zahlen zu untermauern. Es gibt inzwischen viele Statistiken zu Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot. Sie unterscheiden sich unter anderem nach Methodik, Gebietseinheit, Erfassungszeitraum, Wohnungsnotfallgruppe, Hilfefeld und/oder Hilfebereich. Nicht alle Fallkonstellationen können auf die selbe Art erfasst werden, daher sind unterschiedliche Methoden erforderlich. Je nach Fragestellung sind dann
differenzierte Aussagen mithilfe dieser Daten möglich. Deswegen ist das Bestehen mehrerer Statistiken nebeneinander notwendig. Das DzW beschreibt über die dokumentierten Beratungskontakte auch Gruppen, die bei der Bundesstatistik nicht erfasst werden und ist somit ein wichtiges Instrument, um nicht nur die Lebenslagen der Menschen zu erfassen, die wohnungslos sind, sondern auch derer, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder sich in anderen Wohnungsnotfallsituationen befinden.

Welche Statistik Aussgen über welche Zielgruppen machen kann, erklärt unser Fact Sheet:

 

Stellungnahme zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung (Wohnungslosenberichterstattungsgesetz) vom 16.7.2019

Die genaue Ausgestaltung und die Durchführung der Bundesstatistik wurde vor und nach der Verabschiedung des ihr zugrundeliegenden Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (abrufbar hier: WoBerichtsG)  unter Expert:innen umfassend diskutiert: Jahresgesamt- oder Stichtagszahl? Erhebung im Winter oder Sommer? Wie können wohnungslose Geflüchtete zuverlässig erfasst werden? Was ist mit den nicht institutionell Untergebrachten wie Couchsurfer und obdachlose Menschen? Welche Wohnungsnotfalldefinition sollte herangezogen werden und wo genau verläuft die Grenze zwischen wohnungslos und nicht wohnungslos? Am Ende stand eine Kompromisslösung zugunsten von Praktikabilität und Validität der Ergebnisse. Die Grundgesamtheit wurde verhältnismäßig eng definiert. Nur institutionell untergebrachte Personen sollten erfasst werden, da diese am einfachsten abzufragen und methodisch am „saubersten“ zu erheben sind.

Die BAG W begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Daten zum Umfang und zur regionalen Verteilung der Wohnungslosigkeit in Deutschland  legen möchte. Dieser Schritt entspricht der langjährigen Forderung der BAG W nach Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenberichterstattung. Schon in der Machbarkeitsstudie des Statistischen Bundesamtes von 1998 war die Durchführbarkeit einer solchen Statistik nachgewiesen worden. Mit der geplanten Wohnungslosenberichterstattung wird eine große Lücke in der Armutsberichterstattung des Bundes geschlossen, denn bislang wird nur in NRW auf jährlicher Basis eine regelmäßige und umfangreiche Wohnungslosenberichterstattung vorgenommen. Der Gesetzentwurf ist ein sehr wichtiger und grundlegender Schritt zur Beseitigung dieses Mangels, auch wenn noch in einigen Punkten Verbesserungsbedarf besteht.

Nichtsdestoweniger hat die BAG W aber auch bereits im Vorfeld auf wichtige Kritikpunkte hingewiesen. Die Empfehlungen der BAG W umfassten gegenüber der aktuellen Umsetzung u. a. die Orientierung an der BAG W-Wohnungsnotfalldefinition von 2011 statt an Ethos Light, die Ermittlung einer Jahresgesamtzahl, um das Ausmaß der Wohnungsnot im vollen Umfang abzubilden und die Einbeziehung der Beratungskontakte der Freien
Träger (wie in der Wohnungsnotfallberichterstattung NRW). Näheres dazu hier: