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Positionen zum Thema Persönliche Hilfen - Soziale Dienste

Zugangssteuerung im Spannungsfeld von Leistungserbringern, Leistungsträgern und Leistungsberechtigten. Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe zur Sicherstellung bedarfsgerechter Hilfe gem. §§ 67 ff. SGB XII

Erarbeitet vom Fachausschuss Persönliche Hilfen, soziale Dienste und Sozialraumorientierung (PSS) in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Sozialrecht, verabschiedet vom Vorstand der BAG W (am 05. März 2020) und dem Präsidium der BAG W (am 15. Mai 2020)

Vor dem Hintergrund der Neuerungen im Bundesteilhabegesetzes (BTHG)3 muss die Eigenständigkeit der Hilfen gem. §§ 67 ff. SGB XII betont werden. Hierbei ist zunächst die inhaltliche Abgrenzung hervorzuheben: Hilfeanlass ist auf der einen Seite „Behinderung“ (SGB IX „Eingliederungshilfe“) und sind auf der anderen Seite „soziale Schwierigkeiten“ (§§ 67 ff. SGB XII).

In der Empfehlung werden zunächst die wesentlichen in der Clearingphase zu erbringenden fachlichen Leistungen dargestellt. Daran anschließend werden Hinweise gegeben, welche Schritte sinnvollerweise nach der Clearingphase folgen können. Abschließend wird darauf eingegangen, wie das Clearing in einem Versorgungsgebiet organisiert werden kann.

Zur Organisation der Hilfen für Personen in Mehrfachproblemlagen

Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V., erarbeitet vom Fachausschuss Beratung, Therapie, Versorgung, vom Gesamtvorstand der BAG W auf seiner Sitzung am 1./2. Februar 2000 verabschiedet

Diese Empfehlung soll als Grundlage für einen Einstieg in die Diskussion um die angemessene Versorgung von Menschen dienen, die von ihrem Hilfebedarf her mehreren Hilfesystemen zuzuordnen wären. Je nach Perspektive wird in solchen Fällen die Suchtproblematik, die psychiatrische Problematik oder besondere soziale Schwierigkeiten in den Vordergrund gestellt. Bei Personen in Mehrfachproblemlagen kommt es allerdings auf das Zusammenwirken verschiedener Hilfesysteme an. Der Vorstand der BAG Wohnungslosenhilfe hofft, mit diesem Beitrag auch eine breite Diskussion mit der Suchtkrankenhilfe, der Psychiatrie und den Institutionen für die Gesundheitsversorgung zu erreichen, die der Weiterentwicklung der Hilfen für Personen in Mehrfachproblemlagen zugute kommt.