Wohnen ist Menschenrecht
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Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden
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Wohnungsnotfallhilfeplanung

In den letzten 10 Jahren haben sich die Bedarfe des Klientel der Wohnungslosenhilfe deutlich gewandelt. Mehr und mehr fragen Menschen aus allen Bereichen der Wohnungsnotfälle um Hilfe nach: nicht nur aktuell von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen, sondern darüber hinaus unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen und Menschen in unzumutbaren Wohnverhältnissen. Die sich zeigenden Bedarfe haben sich verändert und damit müssen sich die Dienste der Wohnungslosenhilfe insgesamt neu ausrichten. Sie müssen sich stärker an den Lebenslagen der Menschen in Wohnungsnot und in sozialen Schwierigkeiten ausrichten, und das heißt auch, präventive Angebote zu entwickeln und Hilfen gegen die Armuts- und Verelendungsprozesse von Menschen in Wohnungen zu konzipieren. Diesen komplexen Problematiken kann nur durch den systematischen Einsatz der Instrumente der Sozialplanung begegnet werden.

 

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