Wohnen ist Menschenrecht
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Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden
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Positionspapiere, Empfehlungen, Programme des Fachbereichs Sozialrecht

Auswirkungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) auf die Hilfen für junge volljährige Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe, erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W und am 04.05.2023 vom Vorstand der BAG W verabschiedet

Mit diesem Positionspapier stellt die BAG W die veränderte Rechtsposition junger Erwachsener durch das Inkrafttreten des KJSG am 5.11.2019 vor. Die Reform des SGB VIII enthält unterschiedliche Weiterentwicklungen, die auch die „Hilfen für junge Volljährige“ umfasst und deren Rechtsstellung stärkt. Gem. § 41 SGB VIII besteht für junge Volljährige nunmehr ein Rechtsanspruch auf Hilfen und gem. § 41a SGB VIII auf Hilfen zur Nachbetreuung. 

In der Empfehlung wird über die neuen rechtlichen Regelungen informiert, weiterhin beinhaltet sie Vorschläge zur Kooperation mit der Jugendhilfe auf lokaler Ebene. Das Papier enthält zudem mögliche Fallkonstellationen, in der die veränderte Rechtsposition junger Erwachsener Anwendung findet.

Verhältnis der Leistungen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu den Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe, erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W und vom Vorstand der BAG W am 28.04.2021 verabschiedet

Mit dieser Empfehlung will die BAG W auf der Grundlage der seit dem 1. Januar 2020 geltenden Rechtslage, das Verhältnis der Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nach SGB IX zu den Leistungen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII in der Bedeutung für die Wohnungsnotfallhilfe herausarbeiten, um der Praxis Orientierung und Handlungshinweise zu geben.

Neben der auch nach neuem Recht unveränderten Eigenständigkeit der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII, soll ihre besondere Bedeutung für die Beratung und persönliche Unterstützung von wohnungslosen Menschen in sozialen Schwierigkeiten unterstrichen werden und zwar speziell im Hinblick auf die neue Rechtslage.

Familienunterstützende Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII in Wohnungsnotfällen

erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W, verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 10.11.2020

In den letzten Jahren haben Wohnungsnotfälle, in denen Familien mit minderjährigen Kindern im Haushalt betroffen sind, deutlich zugenommen. Hierbei entstehen auch besondere Lebensverhältnisse die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Bei Familien in Wohnungsnotfalllagen ist ein selbstbestimmt gestaltetes Familienleben häufig stark eingeschränkt bzw. nicht mehr möglich.

Die aktuellen Empfehlungen geben Hinweise, wie Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gem. §§ 67 ff. SGB XII für Familien ausgestaltet werden können und zeigen deren Verhältnis zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII im Sinne eines verbundenen Einsatzes der Hilfen auf. Darüber hinaus wird auch auf das Thema Kinderschutz und den sich hieraus ergebenden Pflichten für die sozialpädagogischen Fachkräfte der Wohnungsnotfallhilfe eingegangen.

Sozialrechtliche Grundlagen der Erschließung von gesundheitlichen Hilfen nach § 6 DVO zu § 69 SGB XII

erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W unter Mitwirkung des FA Gesundheit der BAG W, verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 23.11.2018

Die neue Handreichung: „Sozialrechtliche Grundlagen der Erschließung von gesundheitlichen Hilfen nach § 6 DVO zu § 69 SGB XII“ wurde vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W unter Mitwirkung des FA Gesundheit der BAG W erarbeitet. Ausgangslage war, dass bei wohnungslosen Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten es nicht selten vorkommt, dass der Krankenversicherungsschutz ungeklärt ist bzw. dass die Betroffenen, nach der Klärung ihres Krankenversicherungsschutzes, nicht selten mit zum Teil erheblichen Beitragsschulden belastet sind.

In der Handreichung werden praxisnah Möglichkeiten aufgezeigt, um wohnungslosen Personen bei der Erlangung eines regulären Krankenversicherungsschutzes zu unterstützen. Für die besondere Zielgruppe Pflegebedürftiger wird dargelegt, welche Ansprüche gegenüber der Sozialen Pflegeversicherung nach SGB IX bzw. Leistungen der Hilfe zu Pflege nach SGB XII bestehen und sie umgesetzt werden können.

Rechtsverwirklichung der Hilfen nach §§ 67- 69 SGB XII

erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W, verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 25.10.2017

Auch wenn die §§ 67ff. SGB XII im Wesentlichen für eine Erfolgsgeschichte stehen, so haben sich doch verstärkt seit der Jahrtausendwende eine Reihe neuer Probleme und eine gewisse Stagnation bei der Lösung der bekannten Herausforderungen für die Rechtsverwirklichung ergeben:

  • Verzahnung der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII mit den Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II
  • Einsatz der §§ 67 ff. SGB XII bei den Hilfen zur Verhinderung von drohenden Wohnungsverlusten (Prävention)
  • Verwirklichung der Rechtsansprüche nach §§ 67 ff. SGB XII von wohnungslosen Familien
  • Verstärkung der Hinführung zu Arbeit und Qualifizierung im Rahmen der §§ 67 ff. SGB XII

Das vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W erarbeitete Grundsatzpapier zeigt darüber hinaus Ansätze zur Verwirklichung der Menschenrechte im Feld der Hilfen in Wohnungsnotfällen auf. Die BAG Wohnungslosenhilfe hofft angesichts steigender Wohnungslosenzahlen darauf, dass das Positionspapier neue Impulse zur Rechtsverwirklichung geben wird.

Synopse der Forderungen der BAG Wohnungslosenhilfe zur Novellierung SGB II und SGB XII – Stand: 15. Juni 2014, FA Sozialrecht der BAG W

Zusammenstellung auf der Grundlage der Positionspapiere der BAG W zwischen 2006 und 2013. Insoweit sich zwischenzeitlich die Paragraphenzählung und/oder Absatzzählung geändert hat, wurde die neue Nummerierung verwandt.

Rechtsansprüche junger Erwachsener in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten verwirklichen und fortentwickeln!

erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht, verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 9. April 2013, A4, 16 Seiten

Die Versorgung und Unterstützung von jungen, erwachsenen Menschen in Wohnungsnot und sozialen Schwierigkeiten ist in vielen Fällen unzureichend und trägt nicht dazu bei, vorhandene Entwicklungsdefizite und besondere soziale Schwierigkeiten zu überwinden. Steigende Fallzahlen belegen, dass die Probleme der fehlenden Perspektiven und der unzureichenden Angebote für die jungen, erwachsenen Wohnungslosen größer werden und eine wachsende gesellschaftspolitische Herausforderung darstellen. Die Hilfegewährung ist durch Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen unterschiedlichen Kostenträgern erschwert. Die Möglichkeit der Hilfegewährung auf der Basis von drei Sozialgesetzen (SGB II; SGB VIII und SGB XII) ist zentraler Ausgangspunkt für diesen Zuständigkeitskonflikt. Die Abgrenzung der Kostenträger und Hilfeanbieter gegeneinander führt in zahlreichen Fällen zur generellen und ungerechtfertigten Hilfeverweigerung insbesondere durch kommunale Kostenträger (Jugendämter) und zur Verfestigung prekärer Wohn- und Lebenssituationen.

Handreichung zu Ansprüchen auf Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. SGB XII von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Stand August 2012

erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W und Mitwirkung von Frau Prof. Dr. Susanne Dern und Frau Prof. Dr. Dorothee Frings, verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 24.10.2012, A4, 8 Seiten

Die MitarbeiterInnen der Wohnungslosenhilfe sind in diesem Arbeitsfeld mit besonderen rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Die schwierige Schnittstelle zwischen Sozial- und Ausländerrecht erfordert im Einzelfall eine genaue Abwägung und Planung der einzelnen Hilfeschritte. Der BAG Wohnungslosenhilfe ist es deshalb ein Anliegen, der Praxis der Wohnungslosenhilfe einen kurzen Überblick über die Rechtslage bei den Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu geben. Im Interesse der Übersichtlichkeit werden ausländerrechtliche Fragestellungen nur im sozialrechtlichen Kontext angesprochen. Entsprechend kann auch nicht auf Probleme eingegangen werden, die aus unterschiedlichen regionalen Praxen bei Ermessensleistungen resultieren. Hinweise auf Vertiefungsliteratur finden sich im Anhang.

Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. zur rechtlichen Gestaltung der Beteiligung frei-gemeinnütziger Träger bei der Prävention von Wohnungsverlusten

erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W, verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 14.10.2011

Rechtsnorm  und Verwaltungspraxis weichen bei der Durchführung der Mietschuldenübernahme von Kommune zu Kommune, von Jobcenter zu Jobcenter ab. Inzwischen gibt es zahlreiche Rechtsprechung zur Mietschuldenübernahme. Ziel dieses Papiers ist es,

  1. die Rechtsgrundlagen der kooperativen Fachstellenorganisation zu beschreiben
  2. die Rechtsgrundlagen der Interventionsnormen in der Prävention darzulegen
  3. Hinweise  zur rechtskonformen Gesetzesauslegung für die Praxis der Prävention zu geben

Dieses Positionspapier richtet sich damit schwerpunktmäßig an öffentliche und freigemeinnützige Träger im Bereich der Hilfen für Wohnungsnotfälle.

Abweichende Festsetzung der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes für Leistungsberechtigte nach dem SGB II

Handreichung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V.,erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W, Bielefeld, April 2010, A4, 4 Seiten

Im Gegensatz zum Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) enthält das SGB II keine Regelung, die es zulässt, in Sonderfällen den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes (höher) festzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 festgestellt, dass dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Es hat deshalb angeordnet, dass bis zu einer gesetzlichen Regelung der Anspruch auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung geltend gemacht werden kann und von dem Leistungsträger zu erfüllen ist.
Dieses Papier untersucht, in welchen Bedarfsbereichen wohnungslose Menschen einen entsprechenden Anspruch haben können.

Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. zu Änderungsbedarfen und Auslegungsproblemen im SGB II und SGB XII in der Hilfe für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG W, verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 26. November 2009, A4, 6 Seiten

Der Fachausschuss Sozialrecht der BAG W hat zwischen 2004 und 2007 in mehreren Stellungnahmen auf Novellierungsbedarfe in den Sozialgesetzbüchern II und XII hingewiesen oder Hinweise zur praktischen Gesetzesauslegung gegeben.

Einige der angesprochenen Probleme haben sich zwischenzeitlich durch Neuregelungen erledigt; andere be­stehen fort und weitere Probleme haben sich zusätzlich ergeben.
Die BAG W will mit dem vorliegenden Papier auf die alten und neuen Novellierungsbedarfe in SGB II und SGB XII aus der Sicht der Hilfe für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten hinweisen. Sie fordert den Gesetzgeber bzw. die Verordnungsgeber und umsetzenden Leistungsträger auf, die Vorschläge aufzugreifen und zügig umzusetzen.
Darüber hinaus möchte die BAG W bei einigen Regelun­gen verdeutlichen, dass sie nach wie vor nicht rechtskonform ausgelegt werden und Hilfen zur Rechtsauslegung geben.

Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe zur rechtskreisübergreifenden Organisation der Hilfen für Menschen in Wohnungsnot nach SGB II/ XII

erarbeitet vom Fachausschuss Sozialrecht der BAG Wohnungslosenhilfe e.V., verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 26. November 2009, A4, 2 Seiten

Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum 1.1.2005 war die Hilfe aus einer Hand. Dieses wichtige Ziel setzt intensive Kooperation aller beteiligten Träger voraus. Für die Hilfe für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen (Hilfe für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, resp. Hilfe in Wohnungsnotfällen) sind dies in der Regel mindestens vier Kooperationspartner: Bundesagentur für Arbeit, Kommunen, überörtliche Träger der Sozialhilfe und frei-gemeinnützige Träger.
Die erforderliche Hilfe aus einer Hand ist bis heute überwiegend nicht zustande gekommen, weil:

  • die Grundsatzfrage der Arbeitsteilung zwischen Kommunen und Bundesagentur für Arbeit bis heute sozialpolitisch hoch umstritten und rechtlich ungeklärt ist
  • der Personenkreis neben dem Rechtskreis des SGB II auch Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch XII, ins. §§ 67 ff. hat und die Kooperation zwischen den Leistungsträgern in der Praxis viele Verwerfungen hat
  • die bisherigen Organisationsmodelle der Umsetzung der Hilfe für wohnungslose Menschen im SGB II System nicht praxisgerecht sind.